Es ist als freiberuflicher Betriebsmediziner möglich, unterschiedliche Formen der Tätigkeit zu wählen. Unter anderem kann ein Betriebsarzt auf Honorarbasis in Vollzeit oder Teilzeit in einem einzigen großen Betrieb arbeiten. Es ist aber auch möglich, freiberuflich mehrere Betriebe zu betreuen oder in einer Praxisgemeinschaft ansässig zu sein. Möglich wäre auch, sich als Betriebsmediziner auf bestimmte Fachrichtungen festzulegen. Unter anderem auf die Allgemeinmedizin oder auch auf die innere Medizin.
Die Motivation zur Selbständigkeit bzw. zur freiberuflichen Tätigkeit liegt oftmals in unterschiedlichen Dingen begründet. Viele Mediziner möchten ihre Arbeit gerne aktiv gestalten und sich nicht in ein enges Korsett von Praxiszeiten und Notfalldienst zwängen lassen. Zudem wollen sie eigenverantwortlich und unabhängig arbeiten. Sie möchten die freie Gestaltungsmöglichkeit ihrer Ziele haben und auf Wunsch auch langfristig in der Lage sein, die Unternehmen zu betreuen.
In diesem Zusammenhang spielt die Arbeitsmedizinische Assistentin selbstverständlich auch einen sehr großen Stellenwert. Denn sie begleitet den Arbeitsmediziner und sie sorgt dafür, dass auch bei einer selbständigen Tätigkeit stets alle Arbeitsabläufe strukturiert und effizient abgewickelt werden können. Aus diesem Grund ist es auch möglich und durchaus gängig, arbeitsmedizinische Assistentinnen auf freiberuflicher oder selbständiger Basis anzustellen.